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   VG Leipzig, 27.11.2014 - 5 K 776/13   

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VG Leipzig, 27.11.2014 - 5 K 776/13 (https://dejure.org/2014,80931)
VG Leipzig, Entscheidung vom 27.11.2014 - 5 K 776/13 (https://dejure.org/2014,80931)
VG Leipzig, Entscheidung vom 27. November 2014 - 5 K 776/13 (https://dejure.org/2014,80931)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 03.02.2023 - 6 B 22/22

    GmbH & Co. KG i. L.; Beteiligtenfähigkeit; GA-Fördermittel;

    Hierauf erhob die Antragstellerin am 27. September 2013 Klage (5 K 776/13), die mit Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27. November 2014 abgewiesen wurde.

    Mit Schreiben vom 16. April 2019 erklärte die Antragsgegnerin in den Verfahren 5 K 776/13 (VG) und 1 A 43/17 (OVG) die Aufrechnung gegenüber dem von der Antragstellerin in diesen Verfahren geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 24.904,47 EUR zzgl.

    Denn das Verfahren diene der Sicherung ihres Kostenerstattungsanspruchs gegen die Antragsgegnerin in den Verfahren 5 K 776/13 und 1 A 43/17 und damit der Sicherung von noch vorhandenem Vermögen.

    Anders als vom Verwaltungsgericht angenommen fehlt es der Antragstellerin nicht am Rechtschutzbedürfnis, soweit sie mit ihrem Antrag mehr als die Sicherung ihres Kostenerstattungsanspruchs aus dem Verfahren 5 K 776/13 (VG) und 1 A 43/17 (OVG) verfolgt.

    Sie beruft sich auch substantiiert auf noch vorhandenes Vermögen, namentlich auf ihren Kostenerstattungsanspruch aus den Verfahren 5 K 776/13 (VG) und 1 A 43/17 (OVG) betreffend den Erstattungsbescheid vom 10. Januar 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. September 2013.

    Soweit die Antragstellerin mit ihrem Antrag mehr als die Sicherung ihres Kostenerstattungsanspruchs aus dem Verfahren 5 K 776/13 (VG) und 1 A 43/17 (OVG) verfolgt, fehlt ihr entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts auch nicht das Rechtschutzbedürfnis.

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 43/17

    Zuwendung; Widerrruf; Kommanditgesellschaft in Liquidation; Zweckverfehlung;

    beglaubigte Abschrift Az.: 1 A 43/17 5 K 776/13.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27. November 2014 - 5 K 776/13 - geändert.

    35 Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 27. November 2014 - 5 K 776/13 - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27. November 2014 - 5 K 776/13 - zu ändern und den Widerrufs-, Erstattungs- und Zinsbescheid der Beklagten vom 10. Januar 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. September 2013 aufzuheben.

  • OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 B 23/22

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Anordnung der einstweiligen Vollstreckbarkeit;

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem auf Antrag der Antragstellerin die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 16. September (Az.: VG 5 K 776/13, OVG 1 A 43/17) bis zum Erlass eines Urteils im Verfahren über deren Vollstreckungsgegenklage (5 K 1988/19) einstweilen eingestellt wurde, hat keinen Erfolg.
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   VG Leipzig, 16.09.2019 - 5 K 776/13   

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VG Leipzig, 16.09.2019 - 5 K 776/13 (https://dejure.org/2019,92310)
VG Leipzig, Entscheidung vom 16.09.2019 - 5 K 776/13 (https://dejure.org/2019,92310)
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